AGB

von Der kleine Storch, Fassung vom 01.11.2022

1       Allgemeiner Teil

1.1        Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle meine Angebote und mir erteilten Aufträge. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.

1.2        Die Einkaufsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers sind für mich unverbindlich, selbst wenn ich diesen nicht ausdrücklich widerspreche.

Mit Erstellung eines Fotoauftrages erkennt der Auftraggeber meine Auffassung von der Fotografie und Bildgestaltung ausdrücklich an.

Tonung und Belichtung: Alle Bilder die im Freien aufgenommen werden, erhalten eine für „Der kleine Storch“ typische braun-gelbe Tonung sowie Aufnahmen in schwarz/weiß.  Aufgrund der Tatsache, dass sich Lichtverhältnisse je nach Wetter (Wolken, Sonnenschein) und Uhrzeit (Vormittag, Mittagszeit, Abend) verändern, kann es zu Abweichungen zu den Beispiele auf unserer Website, bei der Tonung und der Belichtung kommen. Bei Studioaufnahmen werden die Bilder mit zur Kleidung passenden hellen Tonungen bearbeitet. Ebenfalls werden Bilder in schwarz/weiß zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen im Studio erfolgen mit weißen Hintergründen. 

Detailkorrekturen: Jegliche Art von Detailkorrekturen (z.B.: Aufhellen von Gesichtspartien, Hautkorrekturen, Falten bei der Kleidung etc.) sind im Angebot nicht inkludiert. Die Bearbeitung der Bilder beschränkt sich immer auf das gesamte Bild.  Ebenso werden keine Gegenstände/Personen auf den Bildern hinzugefügt bzw. entfernt. Bei Premium Bildern werden Detailkorrekturen durchgeführt. Diese beschränken sich aber auf Hautkorrekturen. (Entfernung von Hautunreinheiten und Weichzeichnung der Haut).

Perspektiven und Bildschnitt: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Der kleine Storch“ frei in seiner Wahl der Perspektiven ist. Einschränkungen, dass Personen/Gegenständen nur aus bestimmten Richtungen fotografiert werden dürfen, werden ausgeschlossen. Der kleine Storch macht auch darauf aufmerksam, dass es aufgrund von örtlichen Gegebenheiten dazu kommen kann, dass keine Ganzkörperaufnahmen durchgeführt werden können. Bei Bedarf werden die Bilder gerade ausgerichtet und geschnitten.

Gruppenbilder: Dem Auftraggeber wird empfohlen eine Liste mit Personen für die Gruppenbilder zu erstellen, ebenso sollte von ihr/ihm eine Person ernannt werden, die am Hochzeitstag alle Personen für die Gruppenbilder abholt und zu „Der kleine Storch“ bringt. „Der kleine Storch“ übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der Gruppenbilder.

Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

1.3        Ich hafte nicht bei Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. – nicht abgelieferte Bilder werden aber nicht berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, Erstkommunionen und Taufen sind ausgeschlossen. Die Aufbewahrung meiner eigenen Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.4        Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen auf ebenso hohem Niveau weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.

1.5        Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen wenn er fertig ist.

1.6        Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

1.7        Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.

2       Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

2.1        Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.

Die Fotos dürfen vom Fotografen als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blogs, Wettbewerbe, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). verwendet werden, außer es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.

3       Honorare

3.1        Berechnet werden die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht im Fall eines verschobenen Termins. Hier kommen die Regelungen von 3.2 zur Anwendung.

3.2 Berechnet werden die Preise die am aktualisierten Datum ihre Gültigkeit haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet die aktuelle Preisliste anzufordern und sich über etwaige Preisänderungen zu informieren. Spätere Preisreklamationen durch den Auftraggeber aufgrund der neuen Preisliste bleiben unberücksichtigt.

3.3        Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 3.4. gilt als vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen außer sie wurden gesondert vereinbart.

3.4       Bei Zahlungsverzug berechne ich Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden

Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.

3.5        Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Außerdem verbleiben Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

3.6        Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von € 199,- für den ersten Fotografen und|oder € 150,- für den Begleitfotografen für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet.

3.7        Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer für jede angefangene Verlängerungsstunde die Stundensätze entsprechend 3.9. verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Ein Rücktritt von einer Bestellung ist zu den unter Punkt 4 angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung vom Auftragnehmer gültig.

4       Stornobedingungen

4.1        Für Stornierungen von Hochzeitsreportage-Aufträge durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart.

  • ab Buchung der Hochzeit: 35% der Auftragssumme

  • bis 3 Monate vor der Hochzeit: 60% der Auftragssumme

  • ab 1 Monat vor der Hochzeit: 100% der Auftragssumme

4.2        Für Stornierungen aller sonstiger Fotoaufträge werden 30% der Auftragssumme als Stornogebühr einbehalten. Bei Nichteinhaltung jedes weiteren vereinbarten Termins werden 100% Stornogebühren einbehalten.

4.3        Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B.: abgesagte oder verschobene Hochzeit) nicht erstattet. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung wenn die Nichteinhaltung des Termins durch den Auftraggeber nicht beeinflussbar war. (z.B.: behördliche Auflagen, etc.)

5       Reisekosten und sonstige Kosten

5.1        Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,50 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,- €

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

6       Haftung

6.1        Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann. Im Fall von Fotoshootings wird eine Verschiebung des Termins angestrebt.

6.2        Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

6.3        Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6.4        Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für mich unverbindlich. Ich bin berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

7     Nebenpflichten

7.1        Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

8       Datenschutz

8.1        Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9       Schlussbestimmungen

9.1        Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Korneuburg.

Es gilt das Recht der Republik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

9.2        Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.  

Der kleine Storch

2105 Oberrohrbach
T: 0664 5431008
E: packerl(ät)der-kleine-storch.at

Wirtschaftskammer Niederösterreich: Fotografen

 

 

 

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